Liebe Aussteller,

Wir freuen uns, Sie im Jahre 2025 wieder auf Ausstellungen des VDH-Landesverbandes Thüringen begrüßen zu dürfen. Wir sind zu Gast beim Freizeitpark auf dem Possen bei Sondershausen. Dieser dürfte einigen schon von Spezialrassehundeausstellungen bekannt sein.

Der §10 des Tierschutzgesetzes ist zu beachten. Es sind keine speziellen Bescheinigungen zu erbringen. Dies sollte einen zügigen Einlass ermöglichen.

Es können stichprobenartige Kontrollen einzelner Hunde am Eingang oder an den Ringen durch den Amtsveterinär erfolgen. Ausgestellte und Besucherhunde benötigen den Nachweis eines gültigen Tollwutschutzes.

Ihr Vorstand des VDH-Landesverbandes Thüringen